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Recht und Praxis

Arbeitszeiterfassung: Was Sicherheitsdienste aufzeichnen müssen

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist die Frage der Arbeitszeiterfassung seit Längerem entschieden – bereits vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts. Dieser Beitrag erläutert, was aufzuzeichnen ist, wie lange die Aufzeichnungen aufzubewahren sind, welche Regeln für Nachtdienst und Bereitschaft gelten und warum Papier in dieser Branche die teuerste Form der Erfassung ist.

Mustermann Sicherheit GmbHEderweg 8 · 34277 Fuldabrück
Stundennachweis · Juli 2026 · T. Berger
TagVonBisStd.NachtSo/Ft
Mo 06.22:0006:007,507,00—
Di 07.22:0006:007,507,00—
Sa 11.18:0002:007,503,00—
So 12.18:0002:007,503,006,00
Summe 30,00 Std. · Nacht 20,00 · Sonntag 6,00
Stundenzettel eines Monats mit Nacht- und Sonntagsstunden
Server in Deutschland DSGVO-konform Android & iOS Aus dem Sicherheitsdienst entstanden

Rechtsgrundlagen

EuGH, Bundesarbeitsgericht und Arbeitsschutzgesetz

Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 (C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird. In Deutschland blieb danach mehrere Jahre offen, was daraus für den einzelnen Betrieb folgt, solange der Gesetzgeber nicht tätig wird.

Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) beantwortet: Bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes folgt nach geltendem Recht die Pflicht, ein System einzuführen, mit dem Beginn, Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit erfasst werden – und zwar der gesamten geleisteten Arbeitszeit, nicht nur der Überstunden. Ob erfasst werden muss, steht seither nicht mehr zur Diskussion; offen ist allein die Form.

Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die die elektronische Erfassung ausdrücklich vorschreibt und die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt, ist seit Jahren angekündigt. Stand August 2026 liegt sie als Entwurf vor und ist nicht in Kraft; das Arbeitszeitgesetz gilt unverändert.

Für Ihre Branche

§ 17 MiLoG: Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ausdrücklich genannt

Unabhängig von der Diskussion um das Arbeitszeitgesetz gilt für Sicherheitsunternehmen eine eindeutige Aufzeichnungspflicht. § 17 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes verlangt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen – spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages – und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Pflicht gilt für die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche; dort ist das Wach- und Sicherheitsgewerbe ausdrücklich aufgeführt.

Geprüft wird diese Pflicht nicht vom Gewerbeamt, sondern von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – unangekündigt. Die Unterlagen sind im Inland in deutscher Sprache bereitzuhalten. Wer sie bei einer Prüfung nicht vorlegen kann, verhandelt nicht über Auslegungsfragen, sondern über ein Bußgeld.

Hinzu kommt § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes: Die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit ist aufzuzeichnen, und die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. In einer Branche, in der die Zwölf-Stunden-Schicht der Regelfall ist, betrifft das nahezu jeden Dienst. Die Aufzeichnung ist damit keine Randpflicht, sondern täglich zu erfüllen.

Nachtdienst

Nachtarbeit: zusätzliche Regeln für den Sicherheitsdienst

Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG); Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Wer in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet, ist Nachtarbeitnehmer. Im Revierdienst und im Objektschutz trifft das auf den Großteil der Sicherheitsmitarbeiter zu.

Daran knüpfen eigene Regeln an. Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern darf acht Stunden nicht überschreiten; sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt eines Kalendermonats oder von vier Wochen acht Stunden eingehalten werden (§ 6 Abs. 2 ArbZG). Das ist ein deutlich kürzerer Ausgleichszeitraum als nach der allgemeinen Regel des § 3 ArbZG – ein Fehler, der in Dienstplänen regelmäßig auftritt. Nachtarbeitnehmer haben zudem Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen, regelmäßig alle drei Jahre und nach dem 50. Lebensjahr jährlich (§ 6 Abs. 3), sowie auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag, soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht (§ 6 Abs. 5).

Ruhepausen und Ruhezeit gelten daneben unverändert: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit (§ 4 ArbZG) sowie mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Dienstende (§ 5). Zur Bereitschaft: Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nicht; die Vergütung ist eine davon getrennte Frage des Tarif- oder Arbeitsvertrags. Die steuerliche Behandlung von Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen nach § 3b EStG hängt an genau definierten Zeitfenstern: Ohne Aufzeichnung der tatsächlich in diesen Fenstern geleisteten Stunden lässt sich die Steuerfreiheit in einer Lohnsteuerprüfung nicht belegen. An dieser Stelle verursacht eine ungenaue Erfassung unmittelbare Kosten.

Die Wahl des Systems

Stundenzettel, Stempeluhr oder App

Der Stundenzettel auf Papier ist im Sicherheitsdienst noch immer verbreitet – und die teuerste Variante. Er entsteht nicht im Dienst, sondern nachträglich aus der Erinnerung; er ist nicht nachvollziehbar; er muss am Monatsende übertragen werden; und er wird regelmäßig zu spät abgegeben. Damit kollidiert er systematisch mit der Sieben-Tage-Frist des § 17 MiLoG.

Die Stempeluhr löst das Problem für einen festen Standort – und nur dort. Arbeiten Ihre Sicherheitsmitarbeiter in einer Nacht an zwanzig Objekten, ist ein Terminal am Firmensitz die falsche Stelle: Der Dienst beginnt am Objekt, nicht in der Zentrale. Hinzu kommen Anschaffung, Wartung und die Ausfallanfälligkeit des Geräts.

Bleibt die Erfassung auf dem Diensthandy, das ohnehin mitgeführt wird. Zwei Punkte entscheiden dort über den Nutzen im Alltag. Erstens: Entsteht die Zeit auch dann, wenn niemand daran denkt? Vergessen ist die häufigste Fehlerquelle, nicht Betrug. Zweitens die Offline-Fähigkeit: In der Tiefgarage, im Keller und auf der Baustelle am Waldrand ist kein Netz verfügbar, und eine Zeiterfassung, die dort nichts festschreibt, verliert genau die Stunden, um die später gestritten wird. Wie eine Zeiterfassung beide Anforderungen erfüllt, beschreibt der folgende Abschnitt.

Umsetzung in WKSGuard

So setzt WKSGuard die Arbeitszeiterfassung um

Kommen, Pause und Gehen stehen in der App und im Portal zur Verfügung. Hinzu kommen zwei Wege, bei denen niemand an die Erfassung denken muss: Die geplante Schicht kann die Zeit automatisch starten und beenden – oder ein Kontrollpunkt am Tor übernimmt die Funktion der Stempeluhr. Der erste erfasste Kontrollpunkt markiert dann den Dienstbeginn, der letzte das Dienstende, und die Stunden stehen ohne weitere Eingabe im Stundenzettel. Ein NFC-Chip benötigt dafür weder Strom noch Wartung. Auch die Arbeitszeit bei Interventionseinsätzen wird erfasst.

Gerechnet wird im Portal. Für Nacht, Sonntag und Feiertag legen Sie eigene Zeitfenster und Prozentsätze fest, mit einem Feiertagskalender je Unternehmen – die Feiertage unterscheiden sich je Bundesland, und Fronleichnam gilt nicht überall. Fällt eine Stunde in mehrere Fenster, etwa die Nacht auf einen Feiertag, wird sie mit dem höchsten Satz berechnet, nicht mit der Summe. Pausen kürzen die Zuschlagsstunden anteilig, nicht pauschal am Monatsende. Hinterlegte Pausenregeln greifen automatisch – je Mitarbeiter unterschiedlich, wenn die Verträge es vorsehen.

Für den Fall, dass das Ausstempeln vergessen wird – am Ende einer Nachtschicht kein seltener Fall –, gibt es eine Sicherung: Zeiten, die länger als 24 Stunden offen stehen, werden stündlich geschlossen, damit aus einem vergessenen Bedienschritt keine 90-Stunden-Woche wird. Der Mitarbeiter erhält beim nächsten Start der App den Hinweis, dass eine Zeit für ihn beendet wurde. Er erfährt es sofort, statt es Wochen später zu bestreiten.

Am eingestellten Tag des Monats wird der Stundenzettel um 06:00 Uhr automatisch versendet, sobald die Nachtschichten des Vormonats abgeschlossen sind: ein PDF je Mitarbeiter, jedes als eigener Anhang, alle in einer Nachricht an die hinterlegte Adresse Ihrer Lohnbuchhaltung – mit den Einzeltagen und getrennt ausgewiesenen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Arbeitszeit

Muss die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden?
Nach geltendem Recht ist die Form nicht vorgeschrieben; verlangt wird ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sieht die elektronische Erfassung ausdrücklich vor, ist aber – Stand August 2026 – nicht in Kraft. Wer heute ein System auswählt, sollte diese Entwicklung berücksichtigen: Ein System, das die Zeiten bereits elektronisch führt, muss später nicht erneut gewechselt werden.
Zählt Bereitschaft als Arbeitszeit?
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nicht; für die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten des ArbZG ist das maßgeblich. Wie diese Zeiten vergütet werden, ist eine davon getrennte Frage und richtet sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. Beide Ebenen werden im Sicherheitsdienst häufig vermischt.
Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens zwei Jahre – sowohl nach § 17 Abs. 1 MiLoG als auch nach § 16 Abs. 2 ArbZG. Andere Aufbewahrungsfristen bleiben davon unberührt und sind teilweise länger: die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrung sowie im Bewachungsgewerbe die Buchführung nach § 21 BewachV. Wachbuch: Pflicht, Inhalt, Aufbewahrung
Genügt ein Stundenzettel, der am Monatsende ausgefüllt wird?
Nein. § 17 Abs. 1 MiLoG verlangt die Aufzeichnung spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages. Ein Stundenzettel, der am Monatsende aus der Erinnerung entsteht, erfüllt diese Vorgabe nicht und hält einer Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch inhaltlich selten stand.

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich für den Einzelfall sind Ihr Bewachungsvertrag, Ihr Tarifvertrag und die für Sie zuständige Behörde.

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