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Datenschutz in der WKSGuard-App

Was die App erhebt, wozu, und wer darüber entscheidet. Kurz gefasst: keine dauerhafte Ortung, keine Werbung, keine Analysewerkzeuge, keine Weitergabe an Dritte.

Wer über Ihre Daten entscheidet

Die WKSGuard-App ist ein Arbeitsmittel. Sie benutzen sie mit einem Zugang, den Ihr Arbeitgeber eingerichtet hat, und er entscheidet, welche Daten erhoben und wie lange sie aufbewahrt werden. Im Sinne der DSGVO ist er Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7).

Wir, die S.U.K. Sicherheit GmbH, stellen die Software bereit und verarbeiten die Daten in seinem Auftrag (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Wir werten sie nicht für eigene Zwecke aus, geben sie nicht weiter und verkaufen sie nicht.

Was das für Sie bedeutet: Möchten Sie wissen, was über Sie gespeichert ist, oder etwas löschen lassen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber – in der Regel an die Einsatzleitung oder die Personalabteilung. Erreichen Sie dort niemanden, schreiben Sie uns; wir leiten Ihr Anliegen weiter, dürfen es aber nicht selbst entscheiden.

Welche Daten die App erhebt

DatenWannWozu
Name, E-Mail-Adresse Bei der Anmeldung Damit ein Vorgang einer Person zugeordnet werden kann
Standort Beim Erfassen eines Kontrollpunkts, beim Melden eines Ereignisses und während eines laufenden Rundgangs Nachweis, dass die Kontrolle stattgefunden hat; Anzeige der Entfernung zum nächsten Punkt
Fotos Nur wenn Sie eines aufnehmen Beleg zu einem Ereignis, einer Feststellung oder einer Fahrzeugübernahme
Unterschrift Nur wenn eine geleistet wird Bestätigung eines Einsatzes vor Ort
Zeitpunkte Bei jedem Vorgang Arbeitszeit, Rundgangsdauer, Nachweis gegenüber dem Auftraggeber
Gerätekennung, Gerätename Bei der Anmeldung und bei jeder Anfrage Nur freigegebene Diensthandys dürfen arbeiten; Zuordnung eines Vorgangs zum Gerät

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG – die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses und das berechtigte Interesse an einem belastbaren Leistungsnachweis.

Was die App nicht tut

  • Keine dauerhafte Ortung. Ein Standort entsteht dort, wo er einen Nachweis begründet – am Kontrollpunkt und am Ereignis. Nicht in der Pause, nicht nach Feierabend, nicht zwischen zwei Objekten.
  • Kein Zugriff auf Ihre Fotomediathek. Aufnahmen entstehen in der App und werden nicht in Ihrer Mediathek abgelegt.
  • Kein Zugriff auf Kontakte, Mikrofon, Kalender oder Nachrichten.
  • Keine Werbung, kein Tracking, keine Analysewerkzeuge. Die App enthält keine Werbenetzwerke und keine Bausteine Dritter, die Ihr Verhalten messen.
  • Keine Weitergabe an Dritte. Die Daten verlassen die Server Ihres Auftragsverhältnisses nicht.
  • Keine Verkettung mit anderen Anbietern und keine Bildung von Nutzerprofilen für Werbezwecke.

Wo die Daten liegen

Auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland. Die Übertragung erfolgt ausschließlich verschlüsselt über HTTPS.

Auf Ihrem Telefon speichert die App Vorgänge zwischen, bis sie übertragen sind – das ist die Voraussetzung dafür, dass sie im Funkloch weiterarbeitet. Diese Zwischenspeicherung liegt im geschützten Bereich der App und wird gelöscht, sobald der Server den Empfang bestätigt hat. Beim Abmelden wird sie ebenfalls geleert.

Wie lange

Über die Aufbewahrungsdauer entscheidet Ihr Arbeitgeber. Sie richtet sich nach seinen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten – etwa der Aufzeichnungspflicht nach der Bewachungsverordnung, den Fristen des Mindestlohngesetzes und den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Ihr Zugang wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses deaktiviert. Bereits erfasste Vorgänge bleiben bestehen – sie sind der Nachweis darüber, dass eine Leistung erbracht wurde, und dürfen deshalb nicht nachträglich verschwinden. Ihr Name steht danach als „Ein entfernter Benutzer" daran.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21).

Richten Sie diese Rechte an Ihren Arbeitgeber – er ist der Verantwortliche. Wir unterstützen ihn dabei, dürfen aber nicht von uns aus über Ihre Daten verfügen.

Unabhängig davon steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

Mitbestimmung

Der Einsatz der App ist in Betrieben mit Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Für das Gespräch stellen wir Ihrem Arbeitgeber eine Aufstellung darüber bereit, welche Datenfelder wann entstehen. Mehr dazu unter Datenschutz & Sicherheit

Berechtigungen auf dem Gerät

Die App fragt nur nach dem, was sie für die jeweilige Handlung braucht:

  • Standort – für die Erfassung von Kontrollpunkten und Ereignissen. Ohne diese Freigabe funktioniert die GPS-Erfassung nicht; die übrigen Bereiche bleiben benutzbar.
  • Kamera – nur beim Aufnehmen eines Fotos.
  • NFC – für das Lesen der Kontrollpunkt-Chips.
  • Mitteilungen – für Hinweise zu Schichten und Terminen. Freiwillig; die App arbeitet auch ohne.

Sie können jede Freigabe in den Einstellungen Ihres Telefons jederzeit widerrufen.

Kontakt

S.U.K. Sicherheit GmbH
Ederweg 8, 34277 Fuldabrück
Telefon: +49 561 850 18 217
E-Mail: info@suk-sicherheit.de

Stand: 7.10.2026. Diese Erklärung betrifft die App für Android und iOS. Für die Website gilt die Datenschutzerklärung der Website.

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